Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1987 - I R 383/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10751
BFH, 11.11.1987 - I R 383/83 (https://dejure.org/1987,10751)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1987 - I R 383/83 (https://dejure.org/1987,10751)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1987 - I R 383/83 (https://dejure.org/1987,10751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,10751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Verpflichtung des Gerichts zu einem Rechtsgespräch - Auslegung eines Steuerbescheides - Adressat eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 383/83
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, die auf den Beschluß des Großen Senats vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72 (BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231) zurückgeht, muß das sich gegen einen Erstbescheid richtende Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 74 FGO (§ 363 AO 1977) ausgesetzt werden, wenn ein Zweitbescheid (Änderungsbescheid) ergeht und streitig ist, ob der Zweitbescheid auf Dauer den Erstbescheid ersetzen wird.
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 383/83
    Dies wäre eine wegen § 123 FGO in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1983 I R 90/79, BFHE 137, 478, BStBl II 1983, 382; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. September 1958 II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 137).
  • BFH, 12.07.1972 - I R 205/70

    Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß -

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 383/83
    Zu einem vorherigen Hinweis ist das Gericht nur dann verpflichtet, wenn es seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen will, der im bisherigen Verfahren nicht erörtert worden ist und nach dem bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens von dem Beteiligten, zu dessen Nachteil sich die Unterlassung des Hinweises auswirkt, auch nicht erörtert zu werden brauchte (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59).
  • BFH, 12.01.1983 - I R 90/79

    Hilfsantrag - Hauptantrag - Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung -

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I R 383/83
    Dies wäre eine wegen § 123 FGO in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1983 I R 90/79, BFHE 137, 478, BStBl II 1983, 382; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. September 1958 II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 137).
  • BFH, 13.01.1993 - II R 62/90

    Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheides

    Das Urteil des FG verstoße gegen die in den §§ 122, 125 AO 1977 aufgestellten Grundsätze über den wirksamen Zugang eines Steuerbescheides sowie gegen die eindeutige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Urteilen vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83 (BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) und vom 11.November 1987 I R 383/83 (BFH/NV 1988, 418).

    Nach dem dem Urteil in BFH/NV 1988, 418 zugrunde liegenden Sachverhalt war der Steuerbescheid an einen anderen Steuerschuldner gerichtet, wogegen im Streitfall die Klägerin als Steuerschuldnerin auch als Inhaltsadressatin des Steuerbescheides bezeichnet ist.

  • BFH, 24.05.2022 - I B 64/21

    Anwendbarkeit von § 68 FGO auf Feststellungsklage

    In der Regel ist davon auszugehen, dass eine Behörde einen schriftlichen Bescheid nur der Person bekanntgeben will, an die sie den Bescheid sendet (Senatsurteil vom 11.11.1987 - I R 383/83, BFH/NV 1988, 418).
  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 161/84

    Eröffnung des Finanzrechtswegs für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten -

    Der etwa rund zwei Jahre nach dem Schreiben vom 3. Januar 1979 geäußerte gegenteilige Standpunkt in den Schreiben des Landesgewerbeaufsichtsamtes vom 29. Oktober und 2. November 1981, die möglicherweise auf Weisung gefertigt worden sind, kann zu keiner anderen Beurteilung führen, da Verwaltungsakte in erster Linie aus sich heraus auszulegen sind und ihr Inhalt nicht durch spätere Behördenerklärungen ohne Verwaltungsaktqualität geändert werden kann (BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 383/83, BFH/NV 1988, 418, 419, unter 3. Buchst. a).
  • BFH, 29.06.1988 - IV B 70/88

    Nichtigkeit der Aufforderung zur Buchführung - Anforderungen an die Nichtigkeit

    Zwar ist demgemäß eine Änderung eines Steuerbescheides durch spätere Erklärungen des FA nicht möglich (BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 383/83, n. v.), das schließt aber nicht die nachträgliche Klarstellung aus, wer von dem Verwaltungsakt betroffen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1986 IV R 82/84, BFHE 146, 358, BStBl II 1986, 545), wenn diese Auslegung zweifelsfrei ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07

    Anrechnung fiktiver maltesischer Quellensteuer für Dividendenbezüge einer

    Zwar ist demgemäß eine Änderung eines Steuerbescheides durch spätere Erklärungen des Finanzamtes nicht möglich (BFH Urteil vom 11.11.1987 I R 383/83, n. v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht